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Voraussetzungen für die Verrichtung des Gebetes 1. Rituelle Reinheit des Körpers
Die Rituelle Reinheit wird in der Regel durch die
rituelle Waschung herbeigeführt. Eine wichtige Ausnahme bildet hier
die Ganzwaschung (Gusl). Diese wird nötig
nach dem Geschlechtsverkehr oder ähnlichen Handlungen, bei der Frau
nach dem Ende der Menstruation und der Geburt eines Kindes sowie nach
einem Todesfall und der Waschung eines Leichnams (nur nach manchen Rechtsschulen).
Die Kleidung ist rein, wenn sie frei von Flecken
unreiner menschlicher oder tierischen Ausscheidungen ist. Sonstige Verschmutzungen
durch Staub oder Flecken führen nicht zu Unreinheit, sind jedoch
nach Möglichkeit zu vermeiden.
Der Gebetsplatz muss frei von Ausscheidungen von Menschen und Tieren sein, welcher Art auch immer. Auch sonst sollte der Platz nach Möglichkeit im herkömmlichen Sinne sauber sein.
Der Betende muss sich bei der Verrichtung des Gebetes stets zur Ka'ba in Mekka wenden (in Deutschland folgt daraus eine Ausrichtung nach Südosten).
Die vorgegebenen Zeiten für das Gebet sind möglichst
genau einzuhalten. Die Gebete sollten zu Beginn der jeweiligen Zeiten
verrichtet werden. Wurde ein Gebet aus welchem Grunde auch immer versäumt,
so ist es als bald als möglich nachzuholen. Auch die sonst gültigen
Verbotszeiten gelten in diesem Fall nicht.
Vor dem jeweiligen Gebet muss man die Absicht fassen, eben dieses Gebet zu verrichten. Diese Absicht muss nicht mündlich geäußert werden, sondern es reicht, wenn man beispielsweise in Gedanken sagt: "Ich beabsichtige, nun mein Fard-Nachmittagsgebet mit 4 Rak'a zu verrichten." |